Schnelltermin

Dr. Andreas Nowak

Augenheilkunde
Kassenarzt: SVS, BVAEB, KFA
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: healthcenterairport.comStand Okt. 2026

Dr. Andreas Nowak betreibt eine Augenarztpraxis in Wien, Sieveringerstraße 61, seit 1995. Mit langjähriger Erfahrung bietet er eine umfassende Augenuntersuchung an, um Beschädigungen oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Die Praxis deckt Funktionsüberprüfungen, Augenuntersuchungen, angeordnete Untersuchungen sowie Therapieangebote ab.

Diplome & Zertifikate

Kurarztdiplom der Österreichischen Ärztekammer

Leistungen

Polizeibefund ITherapieangebotPolizeibefund IIAugenuntersuchungFunktionsüberprüfungGesichtsfeldbestimmungFührerschein-UntersuchungAngeordnete UntersuchungenAugenärztliche UntersuchungSportbootführerschein-UntersuchungMutter-Kind-Pass Untersuchung (10.-14. Lebensmonat)Mutter-Kind-Pass Untersuchung (22.-26. Lebensmonat)

Google Bewertungen

4.4(17)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Andreas Nowak fallen überwiegend positiv aus. Die Wartezeiten werden als moderat und akzeptabel beschrieben, wobei die gute medizinische Betreuung als Ausgleich gesehen wird. Das Praxisteam wird als freundlich und hilfsbereit gelobt, und der Arzt wird als fachlich kompetent, einfühlsam und gründlich wahrgenommen, der sich Zeit für die Patienten nimmt und verständlich erklärt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.