Schnelltermin

Dr. univ. med. Maria Barbara Oberhammer MSc

Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. univ. med. Maria Barbara Oberhammer MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychiatrie-reutte.atStand Okt. 2026

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin mit akademischem Abschluss (Dr. univ. med.) und Master of Science. Die Ärztin bietet Sprechstunden in ihrer Ordination in Reutte an und behandelt Patienten mit psychiatrischen und psychotherapeutischen Erkrankungen.

Diplome & Zertifikate

MSc

Behandlungen

Psychosomatische MedizinPsychotherapeutische MedizinPsychiatrische Diagnostik und Therapie

Erkrankungen

Behandlung von psychischen Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen)

Google Bewertungen

4.2(9)

KI-Zusammenfassung

Es gibt Lob für die zugewandte, geduldige Art der Ärztin und die als vertrauensvoll erlebte fachliche Betreuung. Kritik betrifft vor allem die schlechte telefonische Erreichbarkeit und fehlende Hinweise auf Abwesenheiten. Zu Wartezeiten und zur Freundlichkeit des Personals enthalten die Rückmeldungen kaum konkrete Angaben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.