Schnelltermin

Dr. med. Margot Obetzhauser

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-obetzhauser.atStand Okt. 2026

Dr. med. Margot Obetzhauser ist Ärztin für Allgemeinmedizin und bietet eine umfassende medizinische Versorgung in allen Bereichen der Allgemeinmedizin. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Patient:innen und unterstützt sie bei der Aufrechterhaltung eines gesunden Lebensstils. Die Ordination bietet eine Hausapotheke und eine Vielzahl an Leistungen wie Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionstests, Ultraschalltherapien, Laboranalysen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Wundmanagement, Diabetes-Therapie, Hausbesuche, ABI-Messungen und Führerscheinuntersuchungen.

Leistungen

ImpfungenWundmanagementUltraschalltherapieVorsorgeuntersuchungenABI (Knöchel-Arm-Index)FührerscheinuntersuchungenDiabetes-Therapie-aktiv-ProgrammSpirometrie (Lungenfunktionstest)Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen inkl. ImpfungenLaboruntersuchungen (Routine- und Akutparameter)Hausbesuche (ärztliche Visiten für ältere/bettlägerige Patient:innen)

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung lobt die fachliche Kompetenz der Ärztin, insbesondere im Umgang mit Kindern. Sie nimmt sich viel Zeit für die Patienten. Zu Wartezeiten oder Freundlichkeit des Personals wird keine Aussage gemacht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.