Schnelltermin
Dr. med. univ. Johanna Ofner

Dr. med. univ. Johanna Ofner

Ärztin für Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle KassenEnglisch
Sind Sie Dr. med. univ. Johanna Ofner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drwankhammer.atStand Okt. 2026

Dr. Johanna Ofner ist angestellte Ärztin für Allgemeinmedizin in der Ordination von Dr. Anton Wankhammer. Sie verfügt über ein ÖAK Fortbildungs-Diplom und ein Diplom in Geriatrie im Aufbau. Dr. Ofner unterstützt die Patientenversorgung in der Ordination und ist in die allgemeine medizinische Betreuung eingebunden.

Diplome & Zertifikate

ÖAK Diplom Geriatrie i.A.ÖAK Fortbildungs-Diplom

Leistungen

angestellte Ärztin für Allgemeinmedizin

Google Bewertungen

4.1(35)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Wankhammer sind gemischt. Wartezeiten und die Freundlichkeit des Personals werden in den Rezensionen nicht thematisiert; die Rückmeldungen beziehen sich ausschließlich auf die fachliche Kompetenz und den Umgang mit Patienten. Während einige Patienten seine diagnostischen Fähigkeiten und die Zeit, die er sich nimmt, loben, kritisieren andere eine unsensible Kommunikation und zweifeln an der Behandlungskompetenz in spezifischen Fällen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.