Schnelltermin

Dr. Jasmin Omar

Traditionelle Chinesische Medizin
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: chinesischemedizin.atStand Okt. 2026

Dr. Jasmin Omar ist Ärztin für Traditionelle Chinesische Medizin mit über 15 Jahren Erfahrung und 17 Zertifikaten. Sie verbindet moderne Medizin mit traditionellen Heilmethoden, um Körper, Geist und Seele ganzheitlich zu behandeln. Ihr Ansatz ist individuell und patientenorientiert. Dr. Omar hat sich auf Frauenbeschwerden wie Menstruationsstörungen, Wechseljahresbeschwerden und Schwangerschaftsbegleitung spezialisiert. Sie nutzt TCM-Techniken wie Puls- und Zungendiagnose und bietet sanfte Alternativen wie Softlasertherapie. Ihr persönlicher Werdegang begann mit der Entdeckung der TCM während ihres Medizinstudiums, als sie selbst von chronischer Erschöpfung betroffen war und durch TCM-Ernährungsempfehlungen ihre Energie wiederfand.

Diplome & Zertifikate

Akupunktur ZertifikatAusbildung zur Ärztin für AllgemeinmedizinKnow How direkt aus ChinaStudium der Medizin, Universität GrazZertifizierte ErnährungsberaterinÖÄK Chinesische Arzneimitteltherapie Diplom

Leistungen

KräuterErnährungAkupunkturTuina, MassageSchröpfen / HijamaAkupunktur & SchröpfenWestliche KräutermedizinChinesische KräutermedizinAkupunktur & Vitamin-InfusionHochdosierte Vitamin-InfusionGua Sha, Schröpfen, Moxibustion
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.