Schnelltermin

Dr. Ernst Oswald

Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie
Sind Sie Dr. Ernst Oswald? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: aerztezentrum-wagram.atStand Okt. 2026

Dr. Ernst Oswald ist seit 2021 in der Gruppenpraxis Ärztezentrum Wagram tätig. Er ist leitender Oberarzt am Universitätsklinikum Krems und spezialisiert sich auf Gastroenterologie und Hepatologie. Seine Schwerpunkte liegen in der Diagnostik und Therapie von Magen-Darm-Erkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dr. Oswald bietet unter anderem Magen- und Dickdarmspiegelungen, H2-Atemtests, Herz- und Bauchultraschall sowie EKG-Untersuchungen an. Seine Ordination ist eine Wahlarztordination mit einem Kassenvertrag für Vorsorge-Coloskopien.

Leistungen

LaborHausapothekeHerzultraschallBauchultraschallInfusionstherapieOperationsfreigabenSonographie AbdomenFäkales CalprotectinLungenfunktionsüberprüfungMagen- und DickdarmspiegelungEKG und Ergometrie (Belastungs-EKG)Endoskopie (Koloskopie, Gastroskopie)medikamentöse Optimierungen, BefundbesprechungenH2-Atemteste (Laktose, Fruktose, Laktulose, Glucose)Durchuntersuchungen, Blutzuckereinstellung, Blutgerinnungseinstellung

Behandlungen

Diagnostik und Therapie von entzündlichen Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.