Schnelltermin

Therese Oswald

Logopädie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: logopaedie-therese-oswald.jimdosite.comStand Okt. 2026

Therese Oswald ist Logopädin mit Schwerpunkt auf Sprachtherapie für Kinder und neurologische Störungen. Sie bietet individuelle Therapien zur Förderung von Atmung, Stimme, Sprechen, Sprache, Hören, Schlucken, Lesen und Schreiben an. Ihre Arbeit umfasst Hausbesuche in den Bezirken Voitsberg, Deutschlandsberg und Graz-Umgebung.

Behandlungen

HörtherapieStimmtherapieSprachtherapieSprechtherapieSchlucktherapieSchreibtherapieLeselerntherapieLogopädische Therapie für KinderLogopädische Therapie für neurologische Störungen

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Rückmeldung beschreibt die Logopädin als außerordentlich freundliche und zugewandte Fachkraft und spricht eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Die fachliche Kompetenz und der Umgang mit den Patientinnen und Patienten werden durchwegs positiv hervorgehoben. Angaben zu Wartezeiten oder zur Organisation des Praxisablaufs enthält die Bewertung nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.