Schnelltermin

Dr. David Paar

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-paar.atStand Okt. 2026

Dr. David Paar wurde in Breitenau geboren und besuchte dort die Volksschule. Nach dem Besuch des BRG Bruck/Mur absolvierte er sein Zahnmedizinstudium an der Universität Graz. Er arbeitete als Zahnarzt für die Gebietskrankenkasse in Graz und Mürzzuschlag und führte eine Privatordination in Bruck an der Mur. Seit Februar 2012 praktiziert er in seiner Ordination in Kindberg/Mürztal. Sein Ziel ist es, den Zahnarztbesuch für Patienten so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten. Sein junges, dynamisches Team steht für alle Fragen und Anliegen offen.

Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen

Behandlungen

Kieferorthopädie

Google Bewertungen

4.8(65)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Gelobt werden die freundliche Ausstrahlung des Teams, der lockere und angstnehmende Umgang sowie die fachliche Arbeit; auch mit Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Vereinzelt wird jedoch der organisatorische Ablauf kritisiert, insbesondere ausbleibende Rückmeldungen, nicht aktualisierte Kontaktdaten und dadurch entstandene Verzögerungen. Die fachliche Qualität wird dabei nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern Zuverlässigkeit und Kommunikation werden als verbesserungswürdig beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.