Schnelltermin

Dr. Sabina Palasser-Vögl

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: palasser-voegl.atStand Okt. 2026

Dr. Sabina Palasser-Vögl übt ihren Beruf als Ärztin seit nunmehr 25 Jahren in vielen verschiedenen Bereichen mit großer Leidenschaft und Hingabe aus. Besonders schätzt sie das breite und vielfältige Spektrum der Allgemeinmedizin und die kontinuierliche, teilweise generationenübergreifende Betreuung ihrer Patienten, die ihr Sicherheit und Vertrauen bedeutet und gleichzeitig Wertschätzung schenkt. Diese Motivation und Wertschätzung schöpft sie aus der langfristigen Beziehung zu ihren Patienten.

Leistungen

EKGBeratungenInfusionenHausapothekeHauseigenes AkutlaborVorsorgeuntersuchungenAllgemeinmedizinische LeistungenHausbesuche und regelmäßige VisitenReisemedizinische Beratung und ImpfungenBehandlung akuter und chronischer ErkrankungenMedikamentenabgabe über die ärztliche Hausapotheke

Google Bewertungen

4.3(27)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen fallen überwiegend positiv aus: Die Ärztin wird als freundlich, bemüht und fachlich kompetent beschrieben, nimmt sich Zeit für Patientinnen und Patienten und untersucht auch Kinder zuverlässig. Das Praxisteam wird meist positiv wahrgenommen, doch eine Patientin schildert eine unfreundliche Begegnung und kritisiert fehlende vorherige Information über entstehende Kosten. Zu Wartezeiten gibt es kaum Rückmeldungen; vereinzelt wird eine hohe Auslastung erwähnt, ohne dass daraus durchgehend Kritik abgeleitet wird.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.