Schnelltermin
Dr. med. dent. David Pamminger

Dr. med. dent. David Pamminger

Ästhetische Zahnmedizin, Endodontie und Kieferorthopädie
Sind Sie Dr. med. dent. David Pamminger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Leistungen

VeneersBleaching3D PlanungMaterialwahlKnochenaufbauFeste Zähne in 24hSofortimplantationAirFlow-TechnologieWurzelspitzenresektionProfessionelle ZahnreinigungZahnentfernung & WeisheitszahnentfernungFreilegung retinierter & impaktierter ZähneEntfernung von Lippen- & Zungenbändchen (Frenektomie)Festsitzender Zahnersatz (Inlays, Onlays, Kronen, Brücken, Implantatversorgungen)Herausnehmbarer Zahnersatz (Metallgerüstprothesen, Klammerprothesen, Totalprothesen, Teleskop- und Geschiebeprothesen)

Behandlungen

Aligner-TherapieWurzelkanalbehandlungÄsthetische Zahnkorrektur
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnaerzte-neumarkt.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • xn--die-zahnrzte-ncb.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • Softdent/eTerminOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.