Schnelltermin

Dr. Franz Martin Past

Zahnheilkunde
Sind Sie Dr. Franz Martin Past? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-past.atStand Okt. 2026

Dr. Franz Martin Past ist Zahnarzt in dritter Generation und führt den Traditionsbetrieb in Ternitz. Er legt besonderen Wert auf eine individuelle und umfassende Betreuung seiner Patienten, wobei der Mensch im Mittelpunkt steht. Durch individuelle Behandlungspläne strebt er die bestmögliche Sanierung und Erhaltung der Zähne an. Zu seinen Leistungen gehören Prophylaxe, Implantologie, ästhetische Zahnheilkunde (Kronen, Veneers, weiße Füllungen), festsitzende Zahnspangen sowie Aligner-Behandlungen. Dr. Past ist für Qualität und Kompetenz bekannt und plant aktuell den Aufbau einer neuen Ordination.

Leistungen

ProphylaxeImplantologiefestsitzende ZahnspangenÄsthetische Zahnheilkunde (Kronen)Ästhetische Zahnheilkunde (Veneers)Ästhetische Zahnheilkunde (weiße Füllungen)Aligner-Behandlungen (durchsichtige Zahnspangen)

Google Bewertungen

4.8(28)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchgehend die fachliche Kompetenz von Dr. Past sowie sein einfühlsames und geduldiges Auftreten. Das Praxisteam wird als außergewöhnlich freundlich und organisiert beschrieben, wodurch eine angenehme Atmosphäre entsteht. Konkrete Aussagen zu Wartezeiten finden sich nicht, aber die Patienten betonen, dass sich ausreichend Zeit genommen wird.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-past.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.