Schnelltermin
Katharina Peinsitt

Katharina Peinsitt

Physiotherapie & Osteopathie
Sind Sie Katharina Peinsitt? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-peinsitt.atStand Okt. 2026

Katharina Peinsitt, Physiotherapeutin und Heilmasseurin mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung, betrachtet den Menschen als Ganzes. Sie verbindet Körper, Geist und Seele in ihrer Therapie und behandelt sowohl akute als auch chronische Schmerzbilder. Ihre Methoden umfassen klassische Physiotherapie, Osteopathie, Craniosacrale Osteopathie, Mobilisation nach Maitland, Myofascial Release, Kinesiotaping, Narbenbehandlung, klassische Massage, PNF, lymphableitende Maßnahmen, Ohrakupunktur und Entspannungs- und Meditationstechniken. Durch zahlreiche Fortbildungen passt sie die Therapie individuell an die Bedürfnisse ihrer Patienten an.

Behandlungen

PNFKinesiotapingOhrakupunkturNarbenbehandlungMyofascial ReleaseCraniosacrale OsteopathieLymphableitende MaßnahmenMobilisation nach MaitlandElemente der klassischen MassageEntspannungs- und Meditationstechniken
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.