Schnelltermin

Dr. med. dent. Jakob Peintinger

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-weisskirchen.atStand Okt. 2026

Dr. Jakob Peintinger ist Zahnarzt und setzt sich mit Unterstützung seines Teams umfassend mit den Belangen der Mundgesundheit seiner Patienten auseinander. Er begleitet Patienten auf ihrem Weg zu optimaler Zahngesundheit, sei es bei Vorsorge, ästhetischer Zahnheilkunde oder komplexen Eingriffen. In der Praxis wird großer Wert auf Zahnmedizin am modernsten Stand gelegt, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Dr. Peintinger nutzt moderne Geräte und Behandlungsmethoden, insbesondere die digitale Abformung und digitale Volumen Tomographie (DVT), um präzise Diagnostik und Therapie zu ermöglichen.

Leistungen

InlaysKronenBrückenVeneersImplantateDigitale AbformungFestsitzender ZahnersatzDVT (Digitale Volumen Tomographie)

Google Bewertungen

4.9(35)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeichnen ein überwiegend sehr positives Bild der Praxis: Termine werden zügig wahrgenommen, und sowohl der Arzt als auch das Assistenztem werden durchweg als freundlich, einfühlsam und bemüht beschrieben. Fachlich wird besonders hervorgehoben, dass sich Dr. Peintinger viel Zeit nimmt, Behandlungen genau erklärt und gerade im Umgang mit Kindern geduldig und einfühlsam agiert. Mehrfach wird die Behandlung als schmerzfrei und die Praxis als sehr empfehlenswert geschildert; kritische Anmerkungen finden sich in den Rückmeldungen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.