Schnelltermin
Dr. Katharina Pesendorfer-Rocha

Dr. Katharina Pesendorfer-Rocha

Neurologie
Sind Sie Dr. Katharina Pesendorfer-Rocha? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: copraxis.atStand Okt. 2026

Dr. Katharina Pesendorfer-Rocha ist Fachärztin für Neurologie mit Zusatzqualifikationen in Allgemeinmedizin, Neuraltherapie, Manuelle Medizin, Akupunktur und Psychosozialer Medizin. Sie bietet integrative Behandlungskonzepte für neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Multiple Sklerose, Epilepsie und Demenz. Dr. Pesendorfer-Rocha ist seit 2023 in einer niedergelassenen Praxis im Pongau tätig und kombiniert Schulmedizin mit komplementärmedizinischen Ansätzen.

Leistungen

Demenz ScreeningSchlaganfall-Vorsorge und -NachsorgeUltraschall der hirnversorgenden GefäßeMessung der Nervenleitgeschwindigkeit (NLG)Messung der elektrischen Muskelaktivität (EMG)

Behandlungen

Integrative Schmerztherapie

Erkrankungen

Abklärung und Behandlung von neurologischen Erkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • copraxis.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.