Schnelltermin
Dr. Lea Peter

Dr. Lea Peter

Gynäkologie & Geburtshilfe
Sind Sie Dr. Lea Peter? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gyn.ordinationpeter.atStand Okt. 2026

Dr. Lea Peter ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit langjähriger Erfahrung als Oberarzt an der Frauen- und Kinderklinik Linz. Sie bietet eine ganzheitliche Betreuung in Geburtshilfe, inklusive 3D/4D-Ultraschall, sowie umfassende Kinderwunschbehandlungen mit vollständiger Abklärung und Begleitung während IVF. Ihr Fokus liegt auf der individuellen Betreuung von Schwangerschaften, Zyklusregulierung und onkologischen Nachsorgeuntersuchungen. Als Wahlärztin legt sie Wert auf eine einfühlsame, patientenorientierte Beratung und Behandlung. Zudem verfügt sie über Zusatzqualifikationen in Akupunktur und Homöopathie, insbesondere für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Diplome & Zertifikate

i.A. Diplom Kinder- und JugendgynäkologieÖÄK Diplom KolposkopieÖÄK Diplom für Akupunktur

Behandlungen

AkupunkturGeburtshilfeZyklusregulierungEmpfängnisverhütung3D und 4D UltraschallKinder- und JugendgynäkologieBegleitung während IVF-BehandlungenOnkologische NachsorgeuntersuchungenGynäkologische VorsorgeuntersuchungenKinderwunsch – vollständige AbklärungBegleitung in der Schwangerschaft (MKP Untersuchungen)Homöopathie für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.