Schnelltermin

Dr. Rita Pfeifer

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-pfeifer.atStand Okt. 2026

Dr. Rita Pfeifer ist Ärztin für Allgemeinmedizin in Sankt Georgen im Attergau. Sie bietet eine breite Palette an kassenärztlichen Leistungen an und integriert ganzheitliche Ansätze aus der Alternativmedizin und chinesischen Medizin. Ihre Schwerpunkte umfassen Akupunktur, Schröpfen, kinesiologisches Tapen und Hochdosis-Vitamin C-Infusionen. Dr. Pfeifer führt zudem Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch und verfügt über eine kindgerechte Wartezone. Sie unterstützt Patienten bei Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion durch Akupunktur. Ihre Praxis ist barrierefrei mit Liftzugang und bietet ausreichend Parkplätze.

Leistungen

ImpfungenBlutabnahmeLungenfunktionstestPhysikalische TherapieVorsorgeuntersuchungen24-Stunden-BlutdruckmessungMutter-Kind-Pass-UntersuchungenLabor (telefonische Terminvereinbarung notwendig)

Behandlungen

SchröpfenAkupunkturWärmetherapieElektrotherapieKinesiologisches TapenKurzwellenbehandlungenUltraschallbehandlungenHochdosis-Vitamin C-InfusionAkupunktur zur RaucherentwöhnungAkupunktur zur Unterstützung beim Abnehmen

Google Bewertungen

4.0(36)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zur Praxis von Dr. Pfeifer sind überwiegend positiv. Besonders hervorgehoben werden die Freundlichkeit und Aufmerksamkeit der Ärztin sowie des Teams, die kompetente und patientenorientierte Betreuung und die gut organisierte Terminvergabe mit meist kurzen Wartezeiten. Patientinnen und Patienten fühlen sich ernstgenommen und gut aufgehoben; auch eine flexible Kommunikation wird positiv erwähnt.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.