Schnelltermin
Veronika Pfeifer, BSc, D.O.

Veronika Pfeifer, BSc, D.O.

Physiotherapie und Osteopathie
Sind Sie Veronika Pfeifer, BSc, D.O.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-wipptal.comStand Okt. 2026

Veronika Pfeifer, BSc, D.O., ist eine freiberufliche Physiotherapeutin mit Schwerpunkt auf gynäkologischer Physiotherapie und Osteopathie. Sie hat ihre Ausbildung in Amsterdam absolviert und spezialisiert sich auf die Behandlung von Frauen, insbesondere in den Bereichen Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und postpartale Phase. Pfeifer hat umfangreiche Fortbildungen in manueller Therapie, Myofasziale Triggerpunkttherapie, Dry Needling und Kinesiologisches Taping absolviert.

Diplome & Zertifikate

Ernährung zur Optimierung des weiblichen ZyklusHaptonomie BasisjahrYogalehrerausbildung

Leistungen

OsteopathieDry NeedlingPhysiotherapieManuelle TherapieBeckenbodentrainingFußreflexzonenmassageManuelle LymphdrainageKinesiologisches TapingSchwangerschaftsrückbildungGynäkologische PhysiotherapieMyofasziale Triggerpunkttherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.