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Monika Pfurner

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie-monika.atStand Juli 2026

Monika Pfurner ist eine freiberufliche Physiotherapeutin mit über 20 Jahren Berufserfahrung in Zirl. Sie absolvierte ihr Studium 1999 in Steyr und sammelte anschließend Berufserfahrung in Bad Radkersburg im Bereich Orthopädie und Neuro-Rehabilitation. Seit sie nach Tirol gezogen ist, arbeitet sie als selbstständige Physiotherapeutin und bietet individuelle physiotherapeutische Behandlungen an, um Patienten wieder fit und beschwerdefrei zu machen. Ihre Philosophie ist 'Hilfe zur Selbsthilfe'. Sie setzt auf ganzheitliche Techniken und regelmäßige Fortbildungen, um die Selbstheilungskräfte ihrer Patienten zu aktivieren und ihre Gesundheit zu erhalten.

Behandlungen

Koordination und Ausdauerphysiologische KörperhaltungBeweglichkeit für funktionelle BewegungsabläufeKräftigung und Stabilisierung betroffener Körperabschnitte

Erkrankungen

InkontinenzBlasenschwächeKreuzschmerzenTennisellbogenKopf-Nacken-BeschwerdenSehnenscheidenentzündungdiverse chronische ErkrankungenSymptome nach einem SchlaganfallProbleme vor und nach Gelenks- und Wirbelsäulenoperationen

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Frau Pfurner wird als freundlich und einfühlsam beschrieben. Ihre fachliche Kompetenz, insbesondere die Druckpunktmassage, wird gelobt. Die flexible Terminvergabe wird positiv hervorgehoben, während zur Wartezeit keine Angaben gemacht werden.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 16:33 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.