Schnelltermin
Julian Plainer

Julian Plainer

Physiotherapeut
Sind Sie Julian Plainer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapiepradlersaggen.atStand Okt. 2026

Julian Plainer absolvierte sein Physiotherapie-Studium an der FH Eindhoven in den Niederlanden und spezialisierte sich auf individuelle Therapieansätze. Seine Philosophie basiert auf der individuellen Betrachtung jedes Patienten und der Förderung des Potenzials, das in jedem Körper steckt. Julian bietet eine Vielzahl von Methoden wie Mulligan-Konzept, Neurorehabilitation und Lymphdrainage an, um Defizite zu erkennen und Vitalität sowie Lebensqualität zu fördern.

Diplome & Zertifikate

Dipl. ErnährungspädagogeLymphdrainageMove – PractitionerMulligan KonzeptNeurorehabilitation Modul 1-4

Behandlungen

MassageElektrotherapieKrankengymnastikManuelle Therapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 08.10.2026, 14:04 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.