Schnelltermin
Univ.-Prof. Dr. Peter Pokieser

Univ.-Prof. Dr. Peter Pokieser

Radiologie, Spezialgebiet Gastrointestinale Radiologie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Univ.-Prof. Dr. Peter Pokieser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: radiologiewaehring.atStand Okt. 2026

Univ.-Prof. Dr. Peter Pokieser ist ein renommierter Radiologe mit langjähriger Erfahrung in der gastrointestinalen Radiologie. Er leitet das Institut für bildgebende Diagnostik im Sanatorium Hera und ist an der Medizinischen Universität Wien tätig. Prof. Pokieser hat die Videokinematographie mitentwickelt und ist international für seine Expertise bekannt. Seine Arbeit konzentriert sich auf die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Verdauungstraktes, wobei er moderne bildgebende Verfahren und enge Kooperationen mit anderen Fachgesellschaften nutzt.

Leistungen

RöntgenBrustgesundheitMedical EducationVideokinematographieComputertomographie (CT)Ultraschall (Sonografie)Pelvicografie/DefäkografieKnochendichtemessung (DEXA)Gastrointestinale RadiologieVideokinematografie des Schluckaktes
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.