Schnelltermin
Univ. Doz. Dr. Kaija Polak-Auerbach

Univ. Doz. Dr. Kaija Polak-Auerbach

Augenheilkunde und Optometrie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Univ. Doz. Dr. Kaija Polak-Auerbach? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Diplome & Zertifikate

Association for research in Vision and Ophthalmology (ARVO)Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)Vereinigung kontaktlinsenanpassender Augenärzte ÖsterreichsWiener Gesellschaft für Ophthalmologie (WOG)Österreichische Gesellschaft für Ophthalmologie (ÖOG)

Leistungen

SehschuleMakuladiagnostikAugendruckmessungBrillenbestimmungGlaukomdiagnostikComputer-PerimetrieHornhauttopographieKinderophthalmologieNetzhautuntersuchungSehschärfenbestimmungKontaktlinsenanpassungKontaktglasuntersuchungFührerscheinuntersuchungGesichtsfelduntersuchungOrthoptische UntersuchungPrüfung des DämmerungssehensMutter-Kind-Pass-UntersuchungSchieldiagnostik und -BehandlungNachtsichttest mit dem NyktometerDiagnostik und Therapie des trockenen Auges
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.