Schnelltermin

Dr. Margit Posch

Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Kassenarzt: BVAEB, KFA
Sind Sie Dr. Margit Posch? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-posch.atStand Okt. 2026

Dr. Margit Posch ist Fachärztin für Psychiatrie und Ärztin für Psychotherapeutische, Psychosomatische und Psychosoziale Medizin. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der systemischen Therapie und betrachtet Patienten und deren Probleme stets im Kontext von Familie, Beruf und sozialem Umfeld. Ihr Angebot umfasst ausführliche Abklärungsgespräche, psychotherapeutische Gespräche sowie spezifische Beratungen für Angehörige, Paare und Familien. Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen der Therapie bei Bedarf runden ihr Spektrum ab. Dr. Posch legt Wert darauf, dass Patienten bestehende Befunde wie Labor- oder neurologische Untersuchungen mitbringen, um eine fundierte Diagnostik zu ermöglichen.

Behandlungen

AngehörigengesprächePaar- und FamiliengesprächePsychotherapeutische GesprächePsychopharmakologische Medikation (Einleitung)Feineinstellung/Anpassung/Umstellung psychopharmakologischer Medikation

Google Bewertungen

5.0(1)
vera poschvor 6 Jahren
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-posch.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 09.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.