Schnelltermin

Sabine Pospisil

Physiotherapie, Osteopathie i.A. & Yogatrainerin
Sind Sie Sabine Pospisil? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mw-physiotherapie.atStand Okt. 2026

Sabine Pospisil ist Physiotherapeutin, Osteopathin in Ausbildung und Yogatrainerin. Sie wurde 1982 in Steyr geboren, wuchs in Großraming auf und lebt heute in Neuzeug. Nach der Matura arbeitete sie vier Jahre im Verkauf, bevor sie von 2005 bis 2008 die Physiotherapieausbildung im LKH Steyr absolvierte. Sie war von 2008 bis 2011 im Rehab Zentrum Dornbach (Wien) tätig und ist seit März 2012 selbständige Wahltherapeutin bei MW Physiotherapie. Ihre Weiterbildungen umfassen Triggerpunktbehandlung, Taping, IAOM LWS, Sportphysio, Craniosakraler Grundkurs, Akupunkturmassage, Wiener Schule für Osteopathie, Faszienyoga, ICSA Biodynamischer Grundkurs, Spiraldynamic, Psyche Integration in der Physiotherapie und Biodynamisches Arbeiten mit Organen.

Diplome & Zertifikate

Diplom PhysiotherapieOsteopathie i.A.Yogatrainerin

Leistungen

YogaPhysiotherapie

Behandlungen

TapingIAOM - LWSFaszienyogaOsteopathieSpiraldynamikAkupunkturmassageSportphysiotherapieCraniosakrale TherapieTriggerpunktbehandlungBiodynamisches Arbeiten mit Organen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.