Schnelltermin
Dr. Simone Potzmann

Dr. Simone Potzmann

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kassenarzt
Sind Sie Dr. Simone Potzmann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: meinefrauenaerzte.atStand Okt. 2026

Dr. Simone Potzmann wurde 1980 in Wien geboren und ist seit 2005 verheiratet. Sie absolvierte ihr Medizinstudium an der Universität Wien und promovierte 2005. Nach ihrer Ausbildung in gynäkologischen Ordinationen und dem Wunschbabyzentrum von Prof. Feichtinger arbeitete sie von 2005 bis 2006 in diesem Bereich. Von 2008 bis 2011 war sie Turnusärztin im KH Hietzing und schloss ihre Facharztausbildung in Gynäkologie und Geburtshilfe ab. Dr. Potzmann hat sich auf gynäkologische Ultraschalluntersuchungen und Kinderwunschberatung spezialisiert. Seit 2020 arbeitet sie in der Gemeinschaftspraxis Dr. Vavra und ist seit 2026 Partnerin in der Gruppenpraxis 'meine Frauenärzte'.

Leistungen

SchwangerschaftsbetreuungKinderwunsch & HormonmedizinGynäkologische Ultraschalluntersuchung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.