Schnelltermin
Mag.ª Sarah Pramberger, BA.pth.

Mag.ª Sarah Pramberger, BA.pth.

Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Sexualtherapie (in Weiterbildung)
Sind Sie Mag.ª Sarah Pramberger, BA.pth.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: projekt-leben.atStand Okt. 2026

Mag.ª Sarah Pramberger ist Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie und arbeitet biopsychosozial. Sie unterstützt junge Erwachsene und Erwachsene bei psychosomatischen Beschwerden, emotionalen Erschöpfungszuständen, Stress, Angst- und Zwangsstörungen sowie sozialen und familiären Belastungen.

Diplome & Zertifikate

Wahltherapeutin, eingetragen in die Liste des Bundesministeriums für Gesundheit

Leistungen

PsychotherapieSexualtherapie (in Weiterbildung)

Erkrankungen

Angst- und ZwangsstörungenPsychosomatische BeschwerdenLebenskrisen und ÜbergangsphasenBurnout, Stress und ÜberforderungSoziale und familiäre BelastungenPartnerschafts- und KommunikationsthemenDepressionen und emotionale ErschöpfungszuständeSexualität, sexuelle und geschlechtliche Identität
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.