Schnelltermin

Dr. Laura Prattes

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Laura Prattes? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-feigl.atStand Okt. 2026

Dr. Laura Prattes schloss ihr Studium 2022 ab und ist seit April 2023 als Jobsharing-Partnerin in der Ordination von Dr. Ilse Feigl tätig. Sie arbeitet selbstständig an Dienstag- und Donnerstagnachmittagen in der Ordination, während Dr. Feigl nicht anwesend ist. Dr. Prattes ist ebenfalls an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in der Parodontologischen Abteilung tätig.

Leistungen

Parodontologie

Google Bewertungen

4.3(61)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen vermitteln eine überwiegend sehr positive Stimmung: Termine sind schnell verfügbar und die Wartezeit vor Ort wird als kurz beschrieben. Die Assistentinnen werden als freundlich und aufmerksam gelobt; die Zahnärztinnen gelten als fachlich kompetent und gehen einfühlsam mit Kindern sowie Angstpatienten um. Die Praxis wird klar weiterempfohlen, wobei zusätzlich die erschwerte Zugänglichkeit für Kinderwagen angemerkt wird.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.