Schnelltermin

Karin Pretterhofer, BSc.

Logopädie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ihre-logopaedin.atStand Okt. 2026

Karin Pretterhofer ist seit 2019 als Logopädin tätig und arbeitet sowohl im Neurologischen Therapiezentrum Kapfenberg als auch in ihrer eigenen Wahlarztpraxis. Sie unterstützt Menschen mit neurogenen Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen durch individuelle Therapieansätze. Ihr Fokus liegt auf der Wiederherstellung von Sicherheit und Selbstständigkeit durch fachliche Kompetenz und menschliche Zuwendung. Sie behandelt spezifische Störungen wie Dysphagien, neurogene Sprach- und Sprechstörungen, Stimmstörungen, Fazialisparesen, myofunktionelle Störungen und Zungenband-Diagnostik.

Leistungen

Logopädie

Behandlungen

Zungenband-DiagnostikTrachealkanülenmanagement

Erkrankungen

StimmstörungenMyofunktionelle StörungenSchluckstörungen (Dysphagien)Gesichtslähmungen (Fazialisparesen)Neurogene Sprachstörungen (Aphasie)Neurogene Sprechstörungen (Dysarthrie, Sprechapraxie)

Google Bewertungen

5.0(14)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchwegs die fachliche Kompetenz und den freundlichen, geduldigen Umgang von Karin Pretterhofer mit Kindern. Die Therapie wird als abwechslungsreich und spielerisch beschrieben, mit sichtbaren Fortschritten. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.