Schnelltermin
Dr. Viktoria Pröll

Dr. Viktoria Pröll

Sind Sie Dr. Viktoria Pröll? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: chizzali-bonfadin.atStand Okt. 2026

Dr. Viktoria Pröll ist Turnusärztin in der Ordination und unterstützt die Praxis während ihrer Ausbildung.

Google Bewertungen

4.9(86)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen das Bild einer Praxis mit ruhiger, freundlicher Atmosphäre, in der man sich Zeit für Patientinnen und Patienten nimmt. Besonders gelobt werden die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft am Empfang sowie die fachliche Kompetenz, Empathie und Organisation der Ärztinnen. Wartezeiten werden kaum kritisch erwähnt; positiv hervorgehoben wird, dass Termine rasch verfügbar sind, und die Stimmung ist insgesamt überwiegend positiv ohne nennenswerte Kritik.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.