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Psychotherapeut:innen-Team der pta

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pt-ambulanz.atStand Okt. 2026

Das multiprofessionelle Team der pta besteht aus über 25 Psychotherapeut:innen, die drei von vier Clustern der Psychotherapie-Ausrichtung abdecken. Die Therapeut:innen bieten Gruppenpsychotherapie mit Schwerpunkten wie Angst- und affektive Störungen, psychische Überlastungen, Post-Covid, psychosomatische Beschwerden und Traumafolgestörungen. Das Team führt Gruppen mit verschiedenen Alters- und Geschlechtsschwerpunkten durch. Die pta bietet sowohl Kassenleistungen für Versicherte der ÖGK und KFA Wien als auch kostengünstige Privatleistungen zum einkommensabhängigen Sozialtarif. Die Therapeut:innen sind vollständig berufsberechtigt und in der Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen.

Diplome & Zertifikate

Eintragung in die Psychotherapeut:innenliste des Gesundheitsministeriums

Leistungen

fachärztliche Beratungklinisch-psychologische Diagnostik

Erkrankungen

Post-CovidTraumafolgestörungenpsychosomatische Beschwerdenpsychische Überlastungen (z. B. Burnout)Gruppentherapie mit Schwerpunkten wie Angst- und affektive Störungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.