Schnelltermin

Kathrin Rabensteiner-Vierbach

Ergotherapie, Craniosacrale Osteopathie, Rota-Therapie
Sind Sie Kathrin Rabensteiner-Vierbach? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: diestadtpraxis.atStand Okt. 2026

Kathrin Rabensteiner-Vierbach begleitet seit über 20 Jahren Babys, Kleinkinder und deren Eltern in den ersten Lebensjahren. Sie ist staatlich geprüfte Ergotherapeutin und spezialisiert sich auf die Behandlung von Neugeborenen und Kleinkindern. Kathrin arbeitet mit verschiedenen therapeutischen Konzepten wie Craniosacraler Osteopathie, Rota-Therapie und Babyshiatsu, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und Familien zu unterstützen. Ihre Erfahrung umfasst Tätigkeiten in verschiedenen Kliniken und Praxen, wo sie durch ihre strukturierte, feinfühlige und individuelle Herangehensweise bekannt ist.

Diplome & Zertifikate

Babyshiatsu-Entwicklungsbegleiterin (in Ausbildung)Rota-Therapeutin (2019–2020)Therapeutin für craniosacrale, viszerale und parietale Osteopathie (2006–2009)staatlich geprüfte Ergotherapeutin (2001–2004)

Leistungen

Ergotherapie für BabiesRota-Therapie für Babys und KleinkinderCraniosacrale Osteopathie für Neugeborene und Babys
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.