Schnelltermin

Dr. Thomas Rabold

Innere Medizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: internist-hartberg.atStand Okt. 2026

Dr. Thomas Rabold ist Facharzt für Innere Medizin und bietet ein breites Leistungsspektrum an, das von Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu spezialisierten diagnostischen Verfahren wie Belastungs-EKG, Herzultraschall und Langzeit-EKG umfasst. Die Ordination ist barrierefrei gestaltet und verfügt über moderne, klimatisierte Räumlichkeiten. Dr. Rabold ist als Eisenexperte zertifiziert und bietet individuelle Beratung und Therapie bei Eisenmangel. Die Praxis ist barrierefrei zugänglich und bietet kostenfreie Parkplätze. Dr. Rabold steht Patienten mit oder ohne Überweisung zur Verfügung und legt Wert auf eine sorgfältige Abklärung sowie einen angenehmen Aufenthalt.

Diplome & Zertifikate

Eisenexperte

Leistungen

BlutabnahmeHarnanalyse

Behandlungen

EKGLangzeit-EKG (24h EKG)Ultraschall (Sonographie)Belastungs-EKG (Ergometrie)Langzeit-Blutdruck (24h ABDM)Herzultraschall (Echokardiographie)

Google Bewertungen

4.0(24)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen überwiegend positiv aus: Besonders hervorgehoben werden die kurzen Wartezeiten und die rasche Terminvergabe, das freundliche und hilfsbereite Assistenzpersonal sowie die moderne und gepflegte Ordination. Fachlich wird Dr. Rabold als umsichtig und genau arbeitend beschrieben, der sich Zeit für die Befundung nimmt und die Ergebnisse verständlich erklärt. Vereinzelt wird jedoch Kritik laut: Eine Patientin schildert, sich bei einer Untersuchung unerwünscht gefühlt zu haben.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.