Schnelltermin

Florian Radosevic

Heilmassage
Sind Sie Florian Radosevic? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: deine-massage.atStand Okt. 2026

Florian Radosevic betrachtet jeden Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele. Sein Ansatz zielt darauf ab, durch rhythmische Abläufe und individuelle Behandlungskonzepte auf Basis von Anamnese, Befundung und ärztlicher Diagnose seelisch-geistiges und körperliches Gleichgewicht zu fördern. Er widmet sich besonders der Förderung der persönlichen Entwicklung und Genesung seiner Klienten. Florian Radosevic behandelt Indikationen wie Arthrosen, Asthma, Burnout, chronisch venöse Insuffizienz, depressive Verstimmungen, Kopfschmerzen, Lymphödeme, Muskelverspannungen, Narbenbeschwerden, rheumatoide Arthritis, Schlafstörungen, Stress, Sportverletzungen und Verdauungsbeschwerden.

Leistungen

Heilmassage

Behandlungen

FunktionsmassageNarbenbehandlungKlassische MassageMedizinisches TapingTriggerpunkttherapieFußreflexzonenmassageManuelle LymphdrainageKomplexe Schmerzbehandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.