Schnelltermin
Daniel Ragger, MSc

Daniel Ragger, MSc

Sportphysiotherapie
Sind Sie Daniel Ragger, MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: puremotion.atStand Okt. 2026

Daniel Ragger ist ein leidenschaftlicher Sportler und Physiotherapeut mit einem Master of Science in Physiotherapie. Seine Therapien sind individuell und maßgeschneidert, um sowohl sportliche Ziele als auch alltagsrelevante Einschränkungen zu behandeln. Daniel Ragger hat umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Profisportlern und ist seit 2025 als Lehrtätiger bei ESP Sportphysiotherapie und MSc Sportphysiotherapie tätig.

Diplome & Zertifikate

Dipl. Professional Health Fitness- und Personal TrainerDiplom in Klassischer MassageDry Needling nach IMTTFascial Manipulation nach SteccoFasziendistorsionsmodell (FDM)

Leistungen

TapingPräventionPhysiotherapieSportphysiotherapie

Ausstattung

GipstapesKinesiotapesElektrostimulationsgeräte
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • puremotion.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.