Schnelltermin

Sylvia Raitmar

Fußpflege und Wundversorgung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gesunde-fusspflege.atStand Okt. 2026

Sylvia Raitmar ist eine diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester mit Spezialisierung auf Fußpflege, diabetische Fußpflege sowie Wundversorgung. Sie führt fachgerechte Fußuntersuchungen durch, die Anamnese, Inspektion und Palpation der Füße umfassen. Ihr Behandlungsspektrum umfasst die Behandlung von Hornhaut, Schwielen, Hühneraugen und Warzen sowie professionelle Nagelpflege, einschließlich Korrektur bei eingewachsenen Nägeln und Behandlung von Nagelpilz.

Leistungen

AnamneseFußpalpationFußinspektionFachgerechte Fußuntersuchung

Behandlungen

NagelschneidenWarzenbehandlungHornhautbehandlungNagelfalzbehandlungSchwielenbehandlungHühneraugenbehandlungNagelkorrekturspangenBehandlung verdickter NägelBehandlung eingewachsener NägelBeratung bei schmerzenden NägelnUnterstützende Nagelpflege bei PilzbefallBeratung bei Risiko für eingewachsene Nägel

Google Bewertungen

4.6(14)

KI-Zusammenfassung

Die Praxis von Sylvia Raitmar wird durchgehend mit Höchstnoten bewertet. Das Personal wird als freundlich und zuvorkommend beschrieben, die fachliche Kompetenz in der medizinischen Fußpflege wird besonders hervorgehoben. Konkrete Aussagen zu Wartezeiten finden sich nicht, jedoch deuten die Bewertungen auf ein insgesamt positives Erlebnis hin.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.