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Dr. Valmir Ramadani, MBA

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-valmirramadani.atStand Okt. 2026

Dr. Valmir Ramadani, MBA, ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit einer eigenen Ordination inklusive Hausapotheke in Mannersdorf an der Rabnitz. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, EKG, Spirometrie, Blutdruckmessungen, Impfungen, Infusionen, Infiltrationen, Harnuntersuchungen, Blutzuckerkontrollen, INR/Gerinnungskontrollen und OP-Freigaben. Besonders hervorzuheben sind seine Privatleistungen wie PRP-Therapie bei Knorpelschäden, Arthrose, Sehnen- und Bänderverletzungen sowie Neuraltherapie und Regulationsforschung. Die Ordination ist barrierefrei zugänglich und bietet Parkplätze vor Ort.

Leistungen

EKGImpfungenInfusionenBlutabnahmeOP-FreigabeSpirometrieInfiltrationenHarnuntersuchungVorsorgeuntersuchung24-h BlutdruckmessungBlutzuckereinstellungMutter-Kind-Pass-UntersuchungINR/Gerinnungskontrolle und Therapieeinstellung

Behandlungen

PRP (Eigenbluttherapie)Neuraltherapie und Regulationsforschung

Google Bewertungen

5.0(13)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die moderne Praxis, freundliches und flottes Personal sowie die fachliche Kompetenz von Dr. Ramadani hervor. Die Wartezeiten werden als moderat beschrieben. Insgesamt sind die Rückmeldungen sehr positiv, mit Betonung auf gründlicher Betreuung und Zufriedenheit der Patienten.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.