Schnelltermin

Dr. Jochen Rausch

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: doktor-rausch.atStand Juli 2026

Dr. Jochen Rausch ist ein niedergelassener Allgemeinmediziner (Hausarzt) mit zwei Ordinationen in Felixdorf und Eggendorf (Niederösterreich). Das Behandlungsangebot umfasst die gesamte hausärztliche Versorgung inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Führerscheinuntersuchungen, Ernährungsberatung (BODYMED), Lungenfunktionsdiagnostik, Wundtherapie, Homöopathie, ästhetische Medizin (Botox, Hyaluronsäure-Filler), Herz-Kreislauf-Diagnostik (EKG, 24h-Blutdruck, Fahrrad-Ergometrie, Gefäßdiagnostik), Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Akupunktur sowie physikalische Therapien und Massagen.

Leistungen

ImpfungenÄrztliche AttesteVorsorgeuntersuchungenFührerscheinuntersuchungenReisemedizinische BeratungOP-Vorbereitungen und FreigabenErnährungsmedizinische Beratung (BODYMED)

Behandlungen

EKGHomöopathieWundtherapieFahrrad-Ergometrie24h-BlutdruckmessungGefäßdiagnostik (AngE)Physikalische Therapien und MassagenLungenfunktionsdiagnostik / SpirometrieRaucherentwöhnung (Soft-Laser-Akupunktur)Ästhetische Medizin (Botox, Hyaluronsäure-Filler)

Google Bewertungen

3.4(86)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind gemischt: Fachliche Kompetenz und rasche Hilfe, auch am Wochenende, werden überwiegend gelobt, ebenso das freundliche und bemühte Praxisteam. Vereinzelt wird die fachliche Einschätzung jedoch angezweifelt, und es werden unfreundliche sowie respektlose Äußerungen des Arztes geschildert, während das Assistenzpersonal weiterhin positiv erwähnt wird. Die Wartezeiten werden überwiegend als kurz beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026, 19:27 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.