Schnelltermin

Christian Rauter

Personzentrierte Psychotherapie
Sind Sie Christian Rauter? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-rauter.atStand Okt. 2026

Christian Rauter ist Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision mit dem Fachschwerpunkt Personzentrierte Psychotherapie. Er arbeitete seit 2015 im Sozialbereich, unter anderem in Jugendwohngemeinschaften und aufsuchender Familienarbeit. Sein Studium der Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt bildete den Grundstein für seine berufliche Laufbahn. Seit 2018 absolviert er das psychotherapeutische Propädeutikum und befindet sich aktuell im Fachspezifikum für Personzentrierte Psychotherapie. Seine therapeutische Arbeit basiert auf einer humanistischen Grundhaltung, die Empathie, bedingungslose Wertschätzung und Echtheit betont. Er begleitet Menschen als Wegbegleiter auf Augenhöhe, um deren Potenziale zu aktivieren und innere Ressourcen zu stärken.

Diplome & Zertifikate

Fachschwerpunkt Personzentrierte Psychotherapie (ÖGWG)

Behandlungen

Stressbewältigung und psychische Gesundheit

Erkrankungen

Trauer und VerlusterfahrungenÄngste, Panikgefühle und UnsicherheitenLebenskrisen, Übergänge und VeränderungenKonflikte in Partnerschaft, Familie oder BerufDepression und Erschöpfung (Burnout, depressive Verstimmungen)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.