Schnelltermin

Dr. Hannelore Rauter

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-hannelore-rauter.atStand Okt. 2026

Dr. Hannelore Rauter entwickelte ihre Berufung zur Medizin durch ihre frühe Liebe zu Heilkräutern und spirituelle Entdeckungen in der Jugend. Während ihres Medizinstudiums vertiefte sie ihr Wissen in klassischer Homöopathie und ganzheitlicher Gesundheitsberatung. Nach ihrer Ausbildung zur Allgemeinmedizinerin arbeitete sie über 20 Jahre in der Elternberatung im Land Salzburg. Seit über 10 Jahren betreibt sie eine Praxis für Alternativmedizin mit Fokus auf klassische Homöopathie. Durch persönliche Erfahrungen und Weiterbildungen integriert sie heute ganzheitliche Therapien wie Zhineng Qigong, energetische Heilarbeit und Kinesiologie in ihre Praxis. Ihr Ansatz zielt darauf ab, Patienten ganzheitlich zu begleiten und Krankheiten an ihrer Wurzel zu behandeln.

Behandlungen

SpagyrikPhytotherapieErnährungstherapieOrthomolekular-MedizinEnergetische KörperanalyseKlassische & synergetische HomöopathieZhineng Qigong (Trainerin & Therapeutin)Ganzheitliche elektromagnetische Resonanzanalyse (GEMRA)

Google Bewertungen

5.0(8)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchweg die fachliche Kompetenz und das einfühlsame, ganzheitliche Vorgehen von Frau Dr. Rauter. Das Personal wird als freundlich und die Ärztin als sehr zugewandt beschrieben, die sich viel Zeit nimmt. Konkrete Aussagen zu Wartezeiten finden sich in den Bewertungen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 10.10.2026, 12:27 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.