Schnelltermin

Rechner Petra

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-rechner.atStand Okt. 2026

Petra Rechner, geboren 1966 in Wels, wechselte nach langjähriger Tätigkeit in der Wirtschaft und im Sonnenpark Bad Hall im Jahr 2022 in den Bereich der ambulanten psychiatrischen Reha im BBRZMed Health-Service. Sie bietet Psychotherapie, Coaching und Supervision in ihrer Praxis in Wels an. Ihr Ansatz ist lösungsorientiert und setzt auf die Ressourcen, Talente und Fähigkeiten ihrer Klient:innen. Petra Rechner begleitet Einzelpersonen, Paare und Teams und unterstützt sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und Herausforderungen zu bewältigen. Sie ist Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und unterliegt der Schweigepflicht nach dem Psychotherapiegesetz.

Diplome & Zertifikate

ÖBVP: Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie

Leistungen

PaartherapieEinzeltherapiePsychotherapieSelbsterfahrungStressbewältigungBurn-In-Prävention statt Burn-OutKommunikationsmusteranalyse und -verbesserungCoaching für Mitarbeiter*innen und FührungskräfteSupervision für Einzelpersonen, Gruppen und Teams

Behandlungen

Familienbrett zur Visualisierung

Erkrankungen

LiebeskummerSehnsuchtstherapieEifersuchtstherapieSchüchternheitsbewältigung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.