Schnelltermin
Dr. Eva-Maria Reinberger

Dr. Eva-Maria Reinberger

Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Sind Sie Dr. Eva-Maria Reinberger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: mps-kirchberg.atStand Okt. 2026

Dr. Eva-Maria Reinberger ist Fachärztin für Orthopädie und orthopädische Chirurgie mit einem besonderen Fokus auf Orthopädie, Manuelle Medizin und Sportmedizin. Sie ist Oberärztin an der Abteilung für Orthopädie & Traumatologie im UK Krems und verfügt über Zusatzausbildungen wie das ÖÄK Diplom Sportmedizin, das ÖÄK Diplom Manuelle Medizin und ein Notarztdiplom. Ihre Arbeit konzentriert sich auf die Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates, wobei sie sich besonders für Hüftultraschall nach Graf und Ultraschall des Stütz- und Bewegungsapparates interessiert. Ihr Ziel ist es, Patient:innen zu einem aktiven und schmerzarmen Leben zu verhelfen.

Diplome & Zertifikate

NotarztdiplomÄrztin für AllgemeinmedizinÖÄK Diplom Manuelle MedizinÖÄK Diplom Sportmedizin

Leistungen

OrthopädieSportmedizinHüftultraschall nach GrafUltraschall des Stütz- und Bewegungsapparates

Behandlungen

Manuelle Medizin
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.