Schnelltermin

Dr. Nicholas Reinnagel

Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Nicholas Reinnagel? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-groedig.atStand Okt. 2026

Dr. Nicholas Reinnagel ist Zahnarzt in Grödig und bietet moderne zahnmedizinische Leistungen an. Die Praxis ist seit dem 08.01.2024 wieder geöffnet und spezialisiert sich auf eine patientenfreundliche Betreuung.

Leistungen

FüllungenImplantateZahnersatzZahnreinigungParodontologieKieferorthopädieSchmerzbehandlungKronen und BrückenKinderzahnheilkundeProphylaxe und Vorsorge

Google Bewertungen

5.0(19)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen beschreiben Dr. Reinnagel überwiegend als freundlichen und fachlich kompetenten Zahnarzt, der sich Zeit nimmt und Behandlungen verständlich erklärt. Besonders gelobt werden die Freundlichkeit und Professionalität des Praxisteams sowie die saubere Praxis; auch kurze Wartezeiten und eine schnelle Terminvergabe werden positiv erwähnt. Einzelne Rückmeldungen heben zudem die flexible Aufnahme bei einem dringenden Anliegen hervor, sodass die Praxis insgesamt weiterempfohlen wird.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.