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Physiotherapeut Lorenz Reinthaler

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-ried.atStand Okt. 2026

Lorenz Reinthaler ist Physiotherapeut mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung von Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungssystems. Seine Spezialisierung liegt in den Bereichen Orthopädie, Rheumatologie, Muskelaufbau und Rehabilitation. Er absolvierte seine Ausbildung an der staatlichen Berufsschule für Gesundheitsberufe in Rotthalmünster und arbeitete anschließend im Reha-Fachzentrum Bad Füssing. Reinthaler ist leidenschaftlicher Sportler und nutzt seine Kenntnisse, um Patienten bei der Rehabilitation nach Verletzungen, Operationen und Unfällen zu unterstützen. Seine Praxis in Ried im Innkreis bietet individuelle Therapiepläne und Präventionsmaßnahmen.

Leistungen

HeilmassageAtemtherapieLymphdrainagePhysiotherapieManuelle TherapiePersonal TrainingPräventivbehandlungen (z.B. Massagen, Haltungskorrekturen)

Google Bewertungen

5.0(11)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zu Physiotherapeut Lorenz Reinthaler fallen durchwegs positiv aus. Patientinnen und Patienten heben besonders seine fachliche Kompetenz und sein großes Engagement hervor, ebenso die freundliche und bemühte Betreuung. Auch die Terminvergabe wird als schnell und unkompliziert beschrieben; kritische Anmerkungen finden sich keine.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.