Schnelltermin
Dr. Christa Reinthaller

Dr. Christa Reinthaller

Allgemeinmedizin, Craniosacrale Osteopathie
Sind Sie Dr. Christa Reinthaller? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: craniosacral-dr-reinthaller.orgStand Okt. 2026

Dr. Christa Reinthaller ist Ärztin für Allgemeinmedizin und Craniosacral-Therapeutin. Sie promovierte zur Dr. med. univ. und hat sich auf Craniosacrale Osteopathie bei Babies und Kindern spezialisiert. Sie behandelt unter anderem Schreibabies, Kinder mit Schlafstörungen, Haltungsfehlern und nach schweren Geburten. Sie ist dienstags im ZGM tätig.

Diplome & Zertifikate

Craniosacral-TherapeutinDr. med. univ.

Leistungen

AllgemeinmedizinAllgemeinmedizinische Betreuung

Behandlungen

Craniosacrale OsteopathieCraniosacrale Osteopathie bei Kindern
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.