Schnelltermin
Dr. Georg Nikolaus Reiser

Dr. Georg Nikolaus Reiser

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Georg Nikolaus Reiser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gzliebenau.atStand Okt. 2026

Dr. Georg Nikolaus Reiser stammt ursprünglich aus einem kleinen Ort südlich von Salzburg und lebt seit seinem Medizinstudium in Graz. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Während seines Studiums verbrachte er Zeit im Ausland, u.a. in Chiang Mai (Thailand), Dunedin (Neuseeland) und Tromsö (Norwegen). Nach dem Turnus in der Steiermark arbeitete er zunächst in der Präventionsmedizin mit Fokus auf Bewegungsapparat, Lungen- und Stoffwechselerkrankungen. Anschließend war er sechs Jahre lang leitender Stationsarzt in der Privatklinik der Kreuzschwestern. Neben seiner Familie ist ihm die Musik sehr wichtig, wo er in verschiedenen Chören und als Mitglied der Camerata Styria aktiv ist. Zudem engagiert er sich in seiner römisch-katholischen Heimatpfarre als Vorsitzender des Pfarrgemeinderats.

Leistungen

ImpfungenPräventionsmedizinAllgemeinmedizinische Versorgung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • gzliebenau.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.