Schnelltermin
Dr. med. univ. et med. dent. Rainer Remschmidt

Dr. med. univ. et med. dent. Rainer Remschmidt

Zahn-, Mund- und Kieferzahnheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. et med. dent. Rainer Remschmidt? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: remschmidt.atStand Okt. 2026

Dr. Rainer Remschmidt ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferzahnheilkunde und seit Generationen Teil der Gemeinschaftspraxis Remschmidt. Er ist Lehrbeauftragter an der Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit in Graz. Dr. Remschmidt ist bekannt für seine Expertise in Parodontologie und Implantologie und setzt auf moderne Technologien wie digitale Röntgenverfahren und CEREC-Technologie. Seine Behandlungen sind präzise und individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt.

Leistungen

ZahnerhaltungKronen & BrückenProfessionelle Zahnreinigung

Behandlungen

BleachingChirurgieImplantateWurzelbehandlungSoftlaser-TherapieParodontitis-Behandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • remschmidt.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.