Schnelltermin

Dr. Leon Riemann

Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Leon Riemann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: kreuzbauer.orgStand Okt. 2026

Dr. Leon Riemann ist Zahnarzt und Jobsharing-Partner in der Praxis. Er bringt seine Erfahrung aus der kieferchirurgischen Abteilung des Kepler Universitätsklinikums Linz mit und unterstützt das Team bei der individuellen Betreuung der Patienten. Dr. Riemann ist spezialisiert auf zeitgemäße und individuelle Behandlungen zur Förderung der Zahngesundheit.

Leistungen

Sanfte, schmerzfreie Mundhygiene mit feinen PolierpulvernPräzise Implantologie für festen Zahnersatz und eine hohe LebensqualitätÄsthetische Zahnmedizin mit digitaler Technik und Fertigung direkt am Stuhl

Google Bewertungen

4.5(28)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen heben durchwegs die Freundlichkeit und Aufmerksamkeit des Praxisteams hervor. Patientinnen und Patienten berichten von schneller Terminvergabe und geringen Wartezeiten sowie von moderner Ausstattung. Die zahnärztliche Betreuung wird als fachlich kompetent und einfühlsam beschrieben, auch bei angstbesetzten Behandlungen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • kreuzbauer.orgWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 10.07.2026
  • Termin365Online-Terminbuchung

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.