Schnelltermin

Sylvia Rittmannsberger, BSc.

Ergotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ergo-biberbach.atStand Okt. 2026

Sylvia Rittmannsberger ist seit über einem Jahrzehnt als Ergotherapeutin tätig und verbindet ihre professionelle Erfahrung mit persönlicher Leidenschaft als Mutter. Sie absolvierte ihr Studium der Ergotherapie an der FH Gesundheitsberufe OÖ in Linz und arbeitete anschließend in verschiedenen Einrichtungen wie dem Institut für physikalische Medizin und Rehabilitation Amstetten sowie im Pflege- und Förderzentrum Waidhofen/Ybbs. Seit 2024 führt sie ihre eigene Wahl-Ergotherapie-Praxis in Biberbach. Ihre Arbeit basiert auf individueller Zielsetzung und spielerischer Förderung, um Kindern den Weg zu mehr Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein zu ebnen. Sie hat zahlreiche Weiterbildungen absolviert, darunter Neurofeedback, Selbstregulationstraining, Sensorische Integration und Autismus-Spektrum-Förderung. Ihre Praxis ist barrierefrei und bietet kindgerechte Räumlichkeiten mit modernster Ausrüstung zur Förderung der motorischen und kognitiven Entwicklung.

Diplome & Zertifikate

Autismus-Spektrum-FörderungCO-OP AnsatzEltern-Kind-BeratungNeurofeedback - ILF - Othmer MethodeSensorische IntegrationstherapieUpledger CranioSacral Therapie

Behandlungen

K-Taping AnwendungFeinmotorik-TrainingGrobmotorik-TrainingKranio-Sacrale TherapieSozialkompetenz-TrainingSensorische IntegrationstherapieAufmerksamkeits- und KonzentrationstrainingAlltagsfähigkeiten (Anziehen, Essen, Organisieren)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.