Schnelltermin

Dr. Lisa Roberts

Kinder- und Jugendheilkunde
Sind Sie Dr. Lisa Roberts? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-glueckskind.atStand Okt. 2026

Dr. Lisa Roberts ist Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde und Ärztin für Allgemeinmedizin. Sie absolvierte ihr Medizinstudium und die Turnusarztausbildung im Krankenhaus Göttlicher Heiland in Wien sowie die Facharztausbildung im St. Anna Kinderspital. Sie hat fundierte allgemeinpädiatrische Erfahrung durch Spitalstätigkeit und Vertretungen in diversen Kinderordinationen. Als Mutter von drei Kindern bringt sie auch persönliche Erfahrung in die ärztliche Tätigkeit ein.

Diplome & Zertifikate

Pädiatrische Allergologie und PneumologieÖÄK Diplom für AkupunkturÖÄK Diplom für HüftultraschallÖÄK Diplom für Sportmedizin

Leistungen

BlutabnahmeHarnanalyseJugendmedizinHüftultraschallSportatteste inkl. EKGOperationsfreigabe inkl. EKGImpfungen und ImpfaufklärungenBetreuung von Kindern und Jugendlichen jeden Alters (0-18 Jahre)Vorsorgemedizin (Mutter-Kind-Pass Untersuchung, Gesundenuntersuchung)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • ordination-glueckskind.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • MobiMedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.