Schnelltermin

Dr. Bernhard Robl

Innere Medizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: eisentherapiezentrum.atStand Okt. 2026

Dr. Bernhard Robl ist seit 20 Jahren Facharzt für Innere Medizin und als Oberarzt am Krankenhaus der Elisabethinen Linz tätig. Er hat seit vielen Jahren Erfahrung in der Eisen-Infusionstherapie und bietet sowohl die Niedrigdosis- als auch die Hochdosistherapie an. Dr. Robl behandelt Eisenmangel, der häufig Ursache für Müdigkeit, Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen, Haarausfall, dunkle Augenringe und Nagelbrüchigkeit ist. Besonders auf Frauen im gebärfähigen Alter fokussiert er sich, insbesondere bei Menstruationsproblemen, PMS, Schwangerschaft, Menopause und hormonellen Störungen.

Leistungen

Ernährungsberatung zur Eisenaufnahme

Behandlungen

VitamininfusionenEiseninfusionstherapieHochdosis-EisentherapieNiedrigdosis-Eisentherapie

Erkrankungen

Behandlung von SchlafstörungenBehandlung von hormonellen StörungenEisenmangel-Diagnostik und BehandlungBehandlung von KonzentrationsstörungenBehandlung von Müdigkeit und Erschöpfung

Google Bewertungen

4.3(12)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Robl sind gemischt. Positiv hervorgehoben werden die fachliche Kompetenz, die freundliche und aufmerksame Betreuung durch Arzt und Personal sowie die Möglichkeit kurzfristiger Termine. Kritisiert werden hingegen hohe Kosten für Eiseninfusionen und mangelnde Aufklärung über mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse, was den Eindruck erweckt, dass die Praxis auf Gewinn aus ist.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 10.10.2026, 12:27 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.