Schnelltermin

Dr. med. Torsten Ruf

Neurologie und Innere Medizin
Sind Sie Dr. med. Torsten Ruf? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: neurologe-mittersill.atStand Okt. 2026

Dr. med. Torsten Ruf ist Facharzt für Neurologie und Innere Medizin mit zwei Facharztausbildungen. Er bietet eine ganzheitliche Betreuung aus einer Hand, besonders bei den Überschneidungen dieser beiden Fachgebiete. Dr. Ruf ist spezialisiert auf spezielle Schmerztherapie, Notarzt-Tätigkeiten und Ernährungsmedizin. Seine Ordination ist eine Wahlarztordination, was bedeutet, dass Patienten die Rechnung vor Ort begleichen müssen, um einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dr. Ruf führt zahlreiche diagnostische Methoden wie EEG, EMG, Ultraschalluntersuchungen und spezielle Therapien durch.

Diplome & Zertifikate

EMG/NLG, NeurosonografieÖAK-Diplome

Behandlungen

EEGRuhe-EKGLangzeit-EKGBelastungs-EKGLumbalpunktionDopplersonografieGewichtsreduktionErnährungsberatungBiofeedbacktherapieGesundheitsvorsorgeEvozierte PotenzialeBotulinumtoxintherapieElektromyografie (EMG)Elektroneurografie (ENG)LangzeitblutdruckmessungLeberfasten nach Dr. WormMessung der KörperzusammensetzungUltraschall der gehirnversorgenden Blutgefässe
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.